Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Coufin & Milantjew-Bolat Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Zehlendorfer Gartenpflege, Sickingenstraße 20–28, 10553 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Garten-, Reinigungs- und allgemeinen Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Eine mündliche Auftragsbestätigung begründet keinen Vertragsschluss.
Bei schriftlichen Angeboten (z. B. per E-Mail oder als Dokument übermittelt) gilt die im Angebot genannte Gültigkeitsfrist. Liegt keine Fristangabe vor, erlischt das Angebot nach 30 Tagen.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Auftragsvereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung führen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies der Auftragserfüllung dient und dem Auftraggeber keine Nachteile entstehen.
§ 4 Witterungsvorbehalt und Terminverschiebung
Termine können aus witterungsbedingten Gründen (z. B. starker Regen, Frost, Sturm) nicht durchgeführt werden, wenn eine fachgerechte Leistungserbringung dadurch nicht möglich oder die Arbeitssicherheit nicht gewährleistet ist.
In diesem Fall informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber schnellstmöglich. Der Auftraggeber hat dann die Wahl zwischen folgenden Optionen:
- Kostenfreie Verschiebung auf den nächsten verfügbaren Termin des Auftragnehmers.
- Kostenfreie Stornierung des betroffenen Einzeltermins. Der Auftragnehmer meldet sich in diesem Fall proaktiv zur Terminabstimmung.
Eine Vergütung wird für witterungsbedingt ausgefallene Termine nicht berechnet.
§ 5 Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin jederzeit stornieren. Für die Stornierung gilt folgende Regelung:
- Stornierung mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei.
- Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 20 % der vereinbarten Pauschale als Aufwandsentschädigung für Fahrt- und Planungskosten.
Die Aufwandsentschädigung entfällt ausschließlich bei höherer Gewalt im Rechtssinne (z. B. behördlich angeordnetes Zugangsverbot, Naturkatastrophe). Persönliche Gründe auf Seiten des Auftraggebers — einschließlich Erkrankung — begründen keinen Anspruch auf Erlass der Aufwandsentschädigung.
§ 6 Vergütung und Zahlung
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen.
Materialien, die auf Wunsch des Auftraggebers beschafft werden, werden gemäß gesonderter Vereinbarung im jeweiligen Angebot abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin Zugang zum Leistungsort hat. Ist ein Zugang nicht möglich und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, gilt § 5 Abs. 2 entsprechend.
Der Auftraggeber stellt — soweit vereinbart und möglich — Wasseranschluss und Stromanschluss auf dem Grundstück kostenlos zur Verfügung.
Vor Beginn von Reinigungs- oder Hochdruckarbeiten bestätigt der Auftraggeber auf Anfrage den bekannten Zustand der zu bearbeitenden Flächen (z. B. vorhandene Risse, lose Fugen, empfindliche Materialien). Dies dient der Schadensprävention und einer realistischen Erwartungssteuerung.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern oder ähnlichem Gerät gilt: Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an Flächen, Fugen oder Materialien, die auf einen bereits vor der Leistungserbringung bestehenden, dem Auftraggeber bekannten Vorschaden zurückzuführen sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solche Vorschäden vor Arbeitsbeginn zu benennen (vgl. § 7 Abs. 3).
§ 9 Gewährleistung
Bei Mängeln der erbrachten Leistung hat der Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zweimal nachzubessern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung der Vergütung oder — bei erheblichen Mängeln — Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Mängelanzeigen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich mitzuteilen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Auftragsabwicklung und im Einklang mit der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.