Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Coufin & Milantjew-Bolat Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Zehlendorfer Gartenpflege, Nollendorfstraße 10, 10777 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Garten-, Reinigungs- und allgemeinen Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit im Angebot keine Bindungsfrist angegeben ist. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftraggebers in Textform, insbesondere per E-Mail, oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Bei schriftlichen Angeboten gilt die im Angebot genannte Gültigkeitsfrist. Liegt keine Fristangabe vor, erlischt das Angebot nach 30 Tagen.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Auftragsvereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung führen.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil. Sie werden vor Ausführung gesondert angeboten, gesondert beauftragt und gesondert abgerechnet. Eine Verrechnung mit vereinbarten Pauschalen oder Stundenkontingenten findet nicht statt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies der Auftragserfüllung dient und dem Auftraggeber keine Nachteile entstehen.
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — Coufin & Milantjew-Bolat Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Nollendorfstraße 10, 10777 Berlin, E-Mail angebot@zehlendorfer-gartenpflege.de — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiger Leistungsbeginn. Soll die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür das ausdrückliche Verlangen des Auftraggebers in Textform erforderlich. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten hat und dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt, wenn er dem Beginn zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Coufin & Milantjew-Bolat Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Nollendorfstraße 10, 10777 Berlin, angebot@zehlendorfer-gartenpflege.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am / beauftragt am: ______________
Name des/der Verbraucher(s): ______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________
Datum: ______________
§ 5 Witterungsvorbehalt und Terminverschiebung
Termine können aus witterungsbedingten Gründen (z. B. starker Regen, Frost, Sturm) nicht durchgeführt werden, wenn eine fachgerechte Leistungserbringung dadurch nicht möglich oder die Arbeitssicherheit nicht gewährleistet ist.
In diesem Fall informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber schnellstmöglich. Der Auftraggeber hat dann die Wahl zwischen folgenden Optionen:
- Kostenfreie Verschiebung auf den nächsten verfügbaren Termin des Auftragnehmers.
- Kostenfreie Stornierung des betroffenen Einzeltermins. Der Auftragnehmer meldet sich in diesem Fall proaktiv zur Terminabstimmung.
Eine Vergütung wird für witterungsbedingt ausgefallene Termine nicht berechnet.
§ 6 Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin jederzeit stornieren. Für die Stornierung gilt folgende Regelung:
- Stornierung mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei.
- Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 20 % der vereinbarten Pauschale als pauschalierte Aufwandsentschädigung für Fahrt- und Planungskosten.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall entfällt die Aufwandsentschädigung oder ermäßigt sich entsprechend.
Die Aufwandsentschädigung entfällt ferner bei höherer Gewalt im Rechtssinne (z. B. behördlich angeordnetes Zugangsverbot, Naturkatastrophe).
§ 7 Vergütung und Zahlung
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen.
Materialien, die auf Wunsch des Auftraggebers beschafft werden, werden gemäß gesonderter Vereinbarung im jeweiligen Angebot abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin Zugang zum Leistungsort hat. Ist ein Zugang nicht möglich und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, gilt § 6 Abs. 2 entsprechend.
Der Auftraggeber stellt — soweit vereinbart und möglich — Wasseranschluss und Stromanschluss auf dem Grundstück kostenlos zur Verfügung.
Vor Beginn von Reinigungs- oder Hochdruckarbeiten bestätigt der Auftraggeber auf Anfrage den bekannten Zustand der zu bearbeitenden Flächen (z. B. vorhandene Risse, lose Fugen, empfindliche Materialien). Dies dient der Schadensprävention und einer realistischen Erwartungssteuerung.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern oder ähnlichem Gerät gilt: Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an Flächen, Fugen oder Materialien, die auf einen bereits vor der Leistungserbringung bestehenden, dem Auftraggeber bekannten Vorschaden zurückzuführen sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solche Vorschäden vor Arbeitsbeginn zu benennen (vgl. § 8 Abs. 3).
Bei der Betreuung vorhandener technischer Anlagen des Auftraggebers, insbesondere Bewässerungsanlagen und Mährobotern, übernimmt der Auftragnehmer die Anlagen im Ist-Zustand. Für Altschäden, verdeckte Mängel und Verschleiß, die vor Beginn der Leistungserbringung bestanden, wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Gewährleistung
Bei Mängeln der erbrachten Leistung hat der Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zweimal nachzubessern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung der Vergütung oder — bei erheblichen Mängeln — Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Der Auftraggeber wird gebeten, Mängel unverzüglich, möglichst innerhalb von fünf Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen, damit eine zeitnahe Nachbesserung möglich ist. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt; es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Auftragsabwicklung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Fotografien von Objekten und Anlagen dienen ausschließlich der internen Arbeits- und Wartungsdokumentation. Eine Veröffentlichung erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung des Auftraggebers.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.